
Manuri, den 09.06.2014
Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
bezüglich des Gesetzes über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro wende ich mich heute an Sie mit der Bitte um Ausvertigung und Verkündung im Unionsgesetzblatt.
Das betreffende Gesetzwurde bereits am 19. April 2014 dem Unionsrat zugeleitet.
Gemäß Artikel 50 II Unionsverfassung beträgt die Einspruchsfrist des Unionsrates 14 Tage. Diese Einspruchsfrist ist spätestens am 4. Mai 2014 abgelaufen und die Einbringung in den Unionsrat am 1. Juni 2014 erfolgte mithin zu spät.
Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, das betreffende Gesetz nun auszufertigen und im Unionsgesetzblatt zu verkünden.
Hochachtungsvoll,
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Präsidentin des Unionsparlaments
Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
§ 1
Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:
A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.
B.) ab 28. April 2014:
04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.
C.) ab 5. Mai 2014:
7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.
D.) ab 19. Mai 2014:
10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.
E.) ab 2. Juni 2014:
11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Präsidentin des Unionsparlaments
Präsidentin des Landtags von Salbor-Katista
Unionskanzlerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
Mitglied des Unionsparlaments
Mitglied des Landtags von Salbor-Katista
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Präsidentin des Unionsparlaments
Präsidentin des Landtags von Salbor-Katista
Unionskanzlerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
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