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hiermit setze ich Sie über den Beschluss des Unionsrats „Zur Kommunikation der Unionsregierung“ in Kenntnis. Da er eine Aufforderung an Sie enthält sich zum Verhalten des Unionsministers der Finanzen zu äußern, bitte ich Sie um Mitteilung, ob und zu welchem Zeitpunkt Sie sich im Unionsrat zum Sachverhalt äußern werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung Lilli de Gucht
Direktorin des Unionsrats
Zur Kommunikation der Unionsregierung
1. Der Unionsrat verurteilt die Missachtung der Repräsentanten der Länder durch die Unionsregierung, die im Ignorieren der Anfrage zum Ausdruck kommt, aufs Schärfste.
2. Der Unionsrat fordert die Unionskanzlerin auf, zum Verhalten ihres Ministers Stellung zu beziehen.
ich möchte Sie daran erinnern, dass im Unionsrat eine Anfrage an den Unionsminister der Finanzen vorliegt (TOP 17/13). Die Frist endete am 1. September 2017, ich bitte Sie darum, Ihrer Antwortpflicht noch zeitnah nachzukommen. Vielen Dank.
Mit vorzüglicher Hochachtung Lilli de Gucht
Direktorin des Unionsrats
1. Mit welchen Vorhaben haben Sie sich in Ihrer bisherigen Amtszeit befasst?
2. Welche Erfolge konnten Sie Ihrer Auffassung nach erzielen?
3. Als einzigen Programmpunkt für das Finanzressort versprach Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm die Einführung eines „virtuellen Etats“. Welche Schritte haben Sie diesbezüglich unternommen und wie weit sind Sie gekommen?
An das Unionsministerium des Innern und der Justiz
Manuri, den 4. September 2017
Sehr verehrter Frau Unionsministerin,
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage Sie vorliegt (TOP 17/16). Sie haben ab heute eine Woche, also bis zum 11. September 2017, Zeit diese zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Lilli de Gucht
Direktorin des Unionsrats
1. Mit welchen Themen haben Sie in ihrer bisherigen Amtszeit beschäftigt?
2. Welche Arbeitsergebnisse haben Sie erzielt?
3. Gehört das AfEA zu ihrem Zuständigkeitsbereich?
Falls ja:
4. Wie schätzen Sie dessen Arbeitsfähigkeit in den letzten Monaten ein?
5. Wie ist es möglich, dass es seit geraumer Zeit kein zugängliches Register für Unionsbürger, Unternehmen und Parteien gibt?
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an den Unionsminister der Finanzen vorliegt (TOP 17/13). Sie haben ab heute eine Woche, also bis zum 1. September 2017, Zeit diese zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Lilli de Gucht
Direktorin des Unionsrats
1. Mit welchen Vorhaben haben Sie sich in Ihrer bisherigen Amtszeit befasst?
2. Welche Erfolge konnten Sie Ihrer Auffassung nach erzielen?
3. Als einzigen Programmpunkt für das Finanzressort versprach Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm die Einführung eines „virtuellen Etats“. Welche Schritte haben Sie diesbezüglich unternommen und wie weit sind Sie gekommen?
ich darf Ihnen den Eingang des Antrags der Unionsregierung zur Wahl des Herrn Armin Schwertfeger zum Richter am Unionsgericht gemäß Art. 59 UVerf bestätigen. Der Antrag ist bislang leider nicht hinreichend konkret hinsichtlich der Unionsgerichtsordnung. Diese sieht in ihrer Konkretisierung des Art. 59 S. 3 UVerf in den §§ 6, 7 UGerO einerseits hauptamtliche und andererseits nebenamtliche Unionsrichter vor. Aus dem von Ihnen vorgelegten Antrag geht nicht hervor, ob der Kandidat ins Haupt- oder ins Nebenamt gewählt werden soll. Ich bitte Sie darum dies noch nachzuholen.
Mit vorzüglicher Hochachtung Lilli de Gucht Direktorin des Unionsrats[/LIST]
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (23. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/34). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Annelie Gatineau Präsidentin des Unionsrats[/LIST]
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[ALIGN=right]Ds. 15/34 7. Juni 2015[/ALIGN]
A N F R A G E der Republik Roldem
Kleiner Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten
Die Union hat mit den Vereinigten Staaten von Astor einen Vertrag geschlossen, der u.a. den „kleinen Grenzverkehr“ vorsieht.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Welche Unionsbehörde kontrolliert den Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten von Astor?
2. Welche Unionsbehörde kontrolliert aufgrund welchen Gesetzes die Einhaltung des Zone des kleinen Grenzverkehrs?
3. Wie viele rechtswidrige Übertretungen aus der Zone hat es seit deren Einführung gegeben?
4. Wie viele und welche Straftaten wurden in der Zone seit deren Einführung begangen?
5. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten von Astor bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
6. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Republik Roldem bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
7. Wie bewertet die Unionsregierung die wirtschaftliche Entwicklung in der Zone des kleinen Grenzverkehrs?
8. Wie bewertet die Unionsregierung eine Ausweitung der Zone für den kleinen Grenzverkehr?
9. Wie bewertet die Unionsregierung die Einführung eines kleinen Grenzverkehrs mit dem Dominion Cranberra in der Umgebung zu den Roldem mit Cranberra verbindenden Häfen?
10. Wie bewertet die Unionsregierung eine Zollunion mit den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra?
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (22. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/31). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Annelie Gatineau Präsidentin des Unionsrats[/LIST]
[LIST]
[ALIGN=right]Ds. 15/31 28. Mai 2015[/ALIGN]
A N F R A G E der Republik Roldem
Dienstanweisung an den Unionswahlleiter
Am 27. Mai 2015 erging eine Dienstanweisung des Unionskanzleramts durch die Unionskanzlerin an den Unionswahlleiter hinsichtlich der Zulassung von Unionsbürgern zur Wahl des Unionspräsidenten. Die Regelung des § 6 Abs. 1 WahlG kann dahingehend ausgelegt werden, dass der für das Innere zuständige Unionsminister die Fach- oder Rechtsaufsicht über die Behörde des Unionswahlleiters innehat.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Warum musste hinsichtlich der Wahlberechtigung zur Wahl des Unionspräsidenten die Fachaufsicht per Dienstanweisung einschreiten?
2. Welche rechtliche Qualität hat ein Dokument mit der Bezeichnung „Dienstanweisung“ und wer darf diese unter welchen Voraussetzungen wem erteilen?
3. Welches oberste Unionsbehörde (Unionsministerium) hat welche fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hinsichtlich des Unionswahlleiters und wie begründet die Unionsregierung diese Rechtsauffassung?
4. Insofern nicht das Unionskanzleramt fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hat, warum wurden diese von jenem wahrgenommen? Wie schätzt die Unionsregierung die Rechtskonformität des Handelns der Unionskanzlerin hinsichtlich des in Art. 44 Abs. 2 UVerf festgelegten Ressortprinzips und wie begründet sie ihre Auffassung? Inwieweit hätte die Dienstanweisung durch das Unionsministerium des Innern und der Justiz durch einen geeigneten Vertreter (so dann auch in der Unterschrift mit „i.V.“ o.Ä. zu kennzeichnen) erfolgen können oder müssen?
5. Welche gegenseitigen Vertretungsregelungen der Unionsminister bestehen derzeit?
6. Welche Verantwortung hat das Amt für Einwohnerangelegenheiten? Welche Behörde prüft grundsätzlich und welche Behörde letztinstanzlich die Wahlberechtigung?
7. Welche fach-, rechts- und dienstrechtlichen Kompetenzen hat das Unionsparlament hinsichtlich des Unionswahlleiters und durch welche Amtsperson werden diese wahrgenommen?
es liegen im Unionsrat noch zwei eine Anfragen an die Unionsregierung vor, die Sie noch nicht beantwortet haben (27. Sitzung in 2014; 21. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/29). Ich weise Sie dringlichst darauf hin, diese noch zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Annelie Gatineau Präsidentin des Unionsrats[/LIST]
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (21. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/29). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Annelie Gatineau Präsidentin des Unionsrats[/LIST]
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[ALIGN=right]Ds. 15/29 15. Mai 2015[/ALIGN]
A N F R A G E der Republik Roldem
Entzug von Unionsbürgerschaften
Am 29. April 2015 wurde der Unionskanzler a.D. Prof. Sylvain Rousseau-Mason, KEL, Ritter des Walritterordens, per Sammelbescheid durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEA) ausgebürgert. Mit öffentlicher Kundgabe vom 2. Mai 2015 widersprach der Adressat des Verwaltungsakts öffentlich diesem Bescheid, da er sich bereits am 8. April 2015, also 21 Tage zuvor, gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 UBüAngG abmeldete. Am 15. Mai 2015 erfolgte eine Pressemitteilung seitens des des Unionsministeriums des Innern und der Justiz, dass dem Widerspruch nicht entsprochen werde.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Ist es üblich, dass Bescheide bezügliche Widersprüchen zu Verwaltungsakten per Pressemitteilung erteilt werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Kriterien muss der Widerspruch erfüllen, dass seine Behandlung Niederschlag per Pressemitteilung der Widerspruchsbehörde behandelt wird?
2. Ist die o.g. Pressemitteilung vom 15. Mai 2015 ein Bescheid gemäß § 2 UVaG? Wenn ja, wie begründet die Unionsregierung ihre Auffassung? Wenn nein, wann ergeht oder erging der Bescheid?
3. Ist der Bescheid über den Widerspruch hinsichtlich dem Entzug der Unionsbürgerschaft oder der Unionsangehörigkeit ebenfalls gemäß § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich zu erteilen? Wie begründet die Unionsregierung ihre Auffassung?
4. Sieht die Unionsregierung in der gesetzlich eingeräumten Abmeldung gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 UBüAngG ein Lebenszeichen gemäß Satz 1 dieses Absatzes? Wie begründet sie diese Auffassung?
5. Welche Tatbestände heilen die Inaktivität gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UBüAngG?
6. Unter welchen Umständen ist der nachträgliche Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG nach Auffassung der Unionsregierung gesetzeskonform?
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat der Gesetzentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ aus der Mitte des Hauses vorliegt (12. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/17). Ich verweise auf die Möglichkeit der Stellungnahme der Unionsregierung gemäß Artikel Art. 49 Abs. 2 S. 1 UVerf.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Annelie Gatineau Präsidentin des Unionsrats[/LIST]
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[ALIGN=right]Ds. 15/17 11. April 2015[/ALIGN]
G E S E T Z E N T W U R F der Republik Roldem
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit
§ 1
Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit.
§ 2
(1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
(2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.