
Speaker
Honorable Members of the Parliament,
die Administration hat den Beschluss des nachfolgenden Gesetzentwurfs beantragt.
The Right Honorable Secretary of the Interior erhält das Wort. Anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Prof. Dr. Dr. Fabian Montary
Speaker of the Parliament
die Administration hat den Beschluss des nachfolgenden Gesetzentwurfs beantragt.
The Right Honorable Secretary of the Interior erhält das Wort. Anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Prof. Dr. Dr. Fabian Montary
Speaker of the Parliament
5th Election Act Amendment Act
Article 1
Article 3 Section 1 Election Act wird neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“
Article 3 Section 2 Election Act wird neu gefasst: „Der Präsident der Republik ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. Der Wahlleiter ist unabhängige obere Landesbehörde; seine Entscheidungen sind ausschließlich durch die Gerichte zu überprüfen.“
Article 2
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Wahlleiter wird entlassen; ihm ist eine Entlassungsurkunde auszuhändigen.
Article 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Article 1
Article 3 Section 1 Election Act wird neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“
Article 3 Section 2 Election Act wird neu gefasst: „Der Präsident der Republik ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. Der Wahlleiter ist unabhängige obere Landesbehörde; seine Entscheidungen sind ausschließlich durch die Gerichte zu überprüfen.“
Article 2
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Wahlleiter wird entlassen; ihm ist eine Entlassungsurkunde auszuhändigen.
Article 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary

OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary
